AGB

Veranstaltungstechnik Notz

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma „Veranstaltungstechnik Notz“.

1.Einführung

1.1    Die AGB sind die Basis aller Geschäftsvorgänge, die Sie mit der Veranstaltungstechnik Notz führen. Ohne die Ablegung des Einverständnisses kommt kein Vertrag zustande.  Die AGB´s gelten für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als unwiderruflich. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung entsteht kein Vertrag. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden am Veranstaltungsort noch weitere Vereinbarungen getroffen werden diese in den Vertrag mit aufgenommen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.

1.2    Sobald der Auftrag von beiden Parteien bestätigt wurde ist die Bestellung für den Kunden verbindlich. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Für den Transport, Auf-, und Abbau wird zuvor ein Festpreis vereinbart. 

1.3    Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten. Bei der Bestellung ohne Auf-, und Abbau muss der Auftragsgeber in der Lage sein die technischen Geräten ordnungsgemäß zu installieren. 

1.4    Die Mietzeit beginnt mit der Aushändigung der Ware oder der Bereitstellung am Lager.

1.5    Bei den von uns vermieteten Geräten handelt es sich um Gebrauchsartikel und haben deshalb entsprechende Gebrauchsspuren. Mietgegenstände können nicht neu sein, da sie ständig vermietet werden. 

1.6    Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemietete Ware in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechendem fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zulassen. Eine Reparatur darf nur nach Rücksprache mit uns und auch nur von fachmännischem Personal durchgeführt werden.

1.7    Eine Weitervermietung oder kostenfreie Überlassung unserer Mietgeräte ist nicht gestattet. 

1.8    Die Gerätemiete wird auch fällig, wenn das/die Gerät/e nicht zum Einsatz und/oder nur in Bereitschaft waren.  

2.Pflichten des Mieters   

2.1    Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die benötigte Stromversorgung. 

2.2    Bei Freiluftveranstaltungen müssen unsere Mietgeräte geeignet überdacht werden. Wenn von uns nicht ausdrücklich zugesagt wurde ist unser Equipment nicht wasserfest und muss vor Spritzwasser geschützt werden.

2.3    Wird das Equipment von den örtlichen Behörden wegen wiederholter Ruhestörung beschlagnahmt ist der Mieter in vollem Umfang dafür verantwortlich und trägt sämtliche Kosten hierfür.

3.Transport 

3.1     Das gemietete Equipment wird nach Absprache zum jeweiligen Veranstaltungsort transportiert. Es wird ein Kilometersatz (pro Kilometer ab der Firmenanschrift) von 0,50€ netto berechnet. Ebenfalls wird bei größeren Veranstaltungen eine Pausschale von 15,00€ netto berechnet, da hier mit einem PKW-Anhänger gefahren werden muss. Diese Pauschale wird einmalig für den Auf-, und den Abbau berechnet.

3.2    Bei der Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzugeben. 

4.Mieterhöhungen

4.1    Stark verschmutze Geräte müssen vom Mieter gereinigt werden, wenn dieses nicht gemacht wurde wird es vom Vermieter übernommen und zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2    Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so wird jeder weitere Tag zusätzlich zum Grundpreis (Tagespreis) der Ware zusätzlich berechnet. 

5.Schadenfall

5.1    Bei Ausfall eines oder mehreren Geräten hat der Mieter den Vermieter unverzüglich (noch während der Veranstaltung) zu informieren. Für ein Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Kopplung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen.

5.2         Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt!   

5.3    Dem Mieter stehen keinerlei Mietminderungsansprüche zu bei Ausfall unseren Geräten, wenn der Grund z.B.: auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu geringe ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist.

5.4    Im Falle eines Schadens haftet der Mieter in vollem Umfang.

6.Schadenersatzanspruch

6.1    Ein Schadensersatzanspruch kann aufgrund eins unvorhersehbaren Ereignisses (Stau, Unfall, Krieg, Fahrzeugschäden, Pandemie, etc. …) nicht gestellt werden, Sie bekommen den vereinbarten Mietpreis in vollen Umfang erstattet. Wir versuchen alles, um den Auftrag fristgerecht auszuführen. Ein Schaden muss unverzüglich, spätestens mit dem Ablauf einer Stunde gemeldet werden. Bei der Rückgabe kann nicht behauptet werden, dass die Mietgeräte schon defekt angekommen sind, wenn keine Meldung über eine defekte Ware bei der Ankunft gemacht wurde. Mit der Annahme der Ware gilt die Ware in vollem Umfang als zahlungspflichtig zugestellt. 

7.Stornierung/Änderung   

7.1         Stornierungen und Änderungen seitens des Mieters müssen stets schriftlich erfolgen.

7.2    Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig zu stornieren, ist der Vermieter berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis zu berechnen. Wenn Sie den Auftrag sieben Werktage vor der Veranstaltung stornieren ist dies kostenlos. Zwischen zwei und sechs Werktagen wird Ihnen eine Pauschale von 25% des ausgehandelten Mietpreises gestellt. 

8.Zahlungsbedingungen

8.1     Die Zahlung wird 14 Tage nach der Ausstellung der Rechnung in Bar oder per Überweisung fällig. 

9.Schlusswort

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.